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Rückvergütung bei Beschäftigung von Lehrlingen

Hoteliers und Gastwirte, die Mitglied bei der Südtiroler Tourismuskasse (STK) sind und dort regulär ihre Beiträge einzahlen, können um Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes für Lehrlinge ansuchen.

07.03.2024 -

Das Schul- und Krankengeld wird vom Arbeitgeber über den Lohnstreifen an den Lehrling ausbezahlt und von der Südtiroler Tourismuskasse (STK) rückvergütet. Das Schulgeld wird dabei zu 55 % und das Krankengeld (nur die Ergänzungszahlung zu Lasten des Arbeitgebers) zu 100 % rückerstattet. Damit der Arbeitgeber diese Kosten rückerstattet bekommt, muss ein entsprechender Antrag an die Südtiroler Tourismuskasse (STK) gestellt werden.


Die Anträge um Rückvergütung für das Jahr 2023 sind innerhalb 31. März 2024 einzureichen. 
Die Vordrucke für die Rückvergütung finden Sie hier. Der Antrag kann per E-Mail STK-CTA(at)hgv.it oder per PEC stk-cta(at)pec.it eingereicht werden.
Die Abgabe der Anträge kann auch in allen HGV-Büros erfolgen.


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