Wir sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gastgewerbe DIE Ansprechpartner.Wir sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gastgewerbe DIE Ansprechpartner.Wir sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gastgewerbe DIE Ansprechpartner.Wir sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gastgewerbe DIE Ansprechpartner.Wir sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gastgewerbe DIE Ansprechpartner

Mitgliedschaft bei der Südtiroler Tourismuskasse

Mitglieder der Tourismuskasse sind alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Betriebe, die die Bestimmungen des Nationalen Kollektivvertrages für das Gastgewerbe anwenden sowie die vertraglichen Beiträge (COVELA/COVELCO) und die Beiträge für die Tourismuskasse regelmäßig einzahlen.

Die Beitragszahlung erfolgt durch den Betrieb. Die einzelnen Beiträge des Arbeitnehmers sind auf dem Lohnstreifen ersichtlich.
Die von den Arbeitnehmern und vom Arbeitgeber zu tragenden Anteile sind über die „UNIEMENS-Meldung“, Kodex W190, laut Reglement des NISF/INPS einzuzahlen.

Wichtig:
Nur Mitglieder, die seit 6 Monaten regelmäßig einzahlen, haben Anspruch auf alle Leistungen der STK.

Die Kalkulation der Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:

Infoblatt zu den Beiträgen