Kleinkinderbetreuung und Alleinlebende werden von der STK finanziell unterstützt - Abgabe der Anträge möglich
01.08.2025 -
Neben der Rückerstattung des Schul- bzw. Krankengeldes für Lehrlinge unterstützt die STK viele weitere wertvolle Initiativen. Im Folgenden zwei Förderungen, für welche bereits angesucht werden kann:
Spesenrückerstattung für Kleinkindbetreuung
Das Ansuchen um Spesenrückerstattung für Kleinkinderbetreuung betrifft Kinder bis zum dritten Lebensjahr bzw. bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die Ansuchen für das Jahr 2025 können bis spätestens 31. Januar des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Die Spesenrückvergütung beträgt maximal 500 Euro pro Kind und es kann jährlich nur ein Antrag gestellt werden. Die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
Das Formular für die Anträge der Spesenrückvergütungen ist HIER verfügbar und sind per E-Mail an die Südtiroler Tourismuskasse zu senden.
Spesenrückerstattung für Alleinlebende
Das Ansuchen um Spesenrückerstattung für Alleinlebende können nur Arbeitnehmende einreichen, welche alleinlebend sind und einen Miet- bzw. Darlehensvertrag vorweisen können. Für die hohen Lebenshaltungskosten wird Alleinlebenden ein jährlicher Beitrag von 250 Euro gewährt. Es kann jährlich nur ein Antrag gestellt werden. Die Ansuchen für das Jahr 2025 können bis spätestens 31. Januar des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.
Das Formular für die Anträge der Spesenrückvergütungen ist HIER verfügbar und sind per E-Mail an die Südtiroler Tourismuskasse zu senden.
Die Südtiroler Tourismuskasse ist als bilaterale Körperschaft 1993 vom Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und den lokalen Fachgewerkschaften gegründet worden.