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Anträge für Spesenrückvergütung bis 31.Januar einreichen

Die Abgabe der Anträge für die Spesenrückerstattung für Kleinkinderbetreuung und Alleinlebende für das Jahr 2025 ist bis zum 31.01.2026 möglich.

(C) stock.adobe.com

07.01.2026 -

Spesenrückerstattung für Kleinkindbetreuung

Dieses Ansuchen betrifft Kinder bis zum 3. Lebensjahr bzw. bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die Ansuchen für das Jahr 2025 können bis spätestens 31. Januar 2026 eingereicht werden. Die Spesenrückvergütung beträgt maximal 500 Euro pro Kind und es kann jährlich nur ein Antrag gestellt werden. Die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.

 

Spesenrückerstattung für Alleinlebende

Den Antrag können nur Arbeitnehmer: innen einreichen, welche alleinlebend sind und einen Miet-bzw. Darlehensvertrag vorweisen können. Für die hohen Lebenshaltungskosten wird Alleinlebenden ein jährlicher Beitrag von 250€ gewährt. Es kann jährlich nur ein Antrag gestellt werden. Die Ansuchen für das Jahr 2025 können bis spätestens 31. Januar 2026 eingereicht werden.


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