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STK unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Der Verwaltungsrat der Südtiroler Tourismuskasse (STK) hat jüngst beschlossen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Lehrlinge beschäftigen, zusätzlich zu unterstütz

19.05.2020 -

Hoteliers und Gastwirte, die Mitglied bei der Südtiroler Tourismuskasse (STK) sind und dort regelmäßig ihre Beiträge einzahlen, bekommen für die Monate März bis Juni 2020 80 Prozent des Schulgeldes ihrer Lehrlinge rückerstattet.
Voraussetzung ist, dass die Lehrlinge im Zeitraum März bis Juni 2020 die Schule besucht haben bzw. dem Fernunterricht gefolgt sind. Die Rückerstattung der 80 Prozent gilt nur für die Monate März bis Juni 2020. Für die restlichen Monate gelten wie bisher die 55 Prozent Rückerstattung.

Die Anträge für diesen Zeitraum sollten innerhalb 31. Juli 2020 eingereicht werden.

Die Vordrucke für die Rückvergütung finden Sie hier!

Weitere Informationen gibt es bei der Südtiroler Tourismuskasse (STK) unter Tel. 0471 317 700 oder stk-cta@hgv.it.


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