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Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes 2025 für Lehrlinge

Anträge können Innerhalb 31. März gestellt werden

12.03.2026 -

Hoteliers, Gastwirtinnen und Gastwirte, die Mitglied bei der Südtiroler Tourismuskasse (STK) sind und dort regulär ihre Beiträge einzahlen, können um Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes für Lehrlinge ansuchen. Voraussetzung ist, dass die Betriebe Lehrlinge beschäftigen.

Der Antrag um Rückvergütung für das Jahr 2025 kann innerhalb Dienstag, 31. März 2026, per E-Mail an stk-cta(at)hgv.it oder per PEC-Mail an stk-cta(at)pec.it eingereicht werden. Die Rückvergütung beträgt 55 Prozent beim Schulgeld und 100 Prozent beim Krankengeld.

Die Vordrucke für die Rückvergütung finden Sie hier


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