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Anträge um Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes 2024 für Lehrlinge innerhalb 31.03.2025 stellen

Der Antrag um Rückvergütung für das Jahr 2024 ist innerhalb, Montag, 31.03.2025 einzureichen. Die Rückvergütung beträgt 55% des Schulgeldes und 100% (Ergänzungszahlung zu Lasten des Arbeitgebers) beim Krankengeld.

Foto: Armin Terzer

26.02.2025 -

Die Vordrucke finden Sie hier.


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