Anträge um Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes 2024 für Lehrlinge innerhalb 31.03.2025 stellen
Der Antrag um Rückvergütung für das Jahr 2024 ist innerhalb, Montag, 31.03.2025 einzureichen. Die Rückvergütung beträgt 55% des Schulgeldes und 100% (Ergänzungszahlung zu Lasten des Arbeitgebers) beim Krankengeld.